Zollbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen der Insel Helgoland
Helgoland
Zollbestimmungen Insel Helgoland:
Mit dem 1. 12. 2008 haben sich die Zollbestimmungen für Helgoland geändert. Schnaps, Zigaretten und Kraftstoff dürfen nur noch begrenzt ausgeführt werden - alles andere darf man in Höhe von 430 Euro pro Erwachsener mitnehmen. (s. a. ↑Zollbestimmungen Helgoland)
Auzug aus der Verordnung über die Abgabenfreiheit von Waren impersönlichen Gepäck der Reisenden v. 3.12.1974 (BG-BI.I/S. 3377)
Frei von Eingangsabgaben sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichem Gepäck einführen (Reisemitbringsel), im Rahmen folgender Mengen- und Wertgrenzen:
- Tabakwaren:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Als Zigarillos gelten Zigarren mit einem Stückgewicht bis zu 3 Gramm. Verschiedene Tabakwaren sind nebeneinander abgabenfrei, soweit sie insgesamt die Menge nicht überschreiten, die der abgabenfreien Zigarettenmenge entspricht.
* Zu Nr.1. und Nr. 2. - Nur für Reisende im Alter von min. 17 Jahren. - Alkoholische Getränke:
1 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit einem Weingeistinhalt von mehr als 22 Vol. % oder 2 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen oder Alkohol mit einem Weingeistgehalt von 22 Vol. % oder weniger oder 2 Liter Likörwein (sog. Dessertweine mit hohem Alkoholgehalt- z. B. Sherry-, Port-, Madeira-, Samos- usw.), daneben 2 Liter sonstiger Wein. - Kaffee:
500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffeeauszüge oder - essenzen.
* Zu Nr.3. - Nur für Reisende im Alter von min. 15 Jahren. - Parfüms:
50 Gramm. Toilettenwasser: 1/4 Liter.
* Zu Nr. 5., 6. und 8. - Abgabefreiheit nur für Personen ab 17 Jahren. - Sonstige Waren, mit Ausnahme von Gold, Goldlegierungen und -Plattierungen (der Nr. 71.07 und 71.08) des Zolltarifs, bis zu einem Wert
von ingesamt € 178,68.
Es gelten folgende Mengenbeschränkungen:
- 5 kg Butter
- 5 kg Käse
- Insgesamt 5 kg Fleisch u. Fleischwaren (einschl. Konserven).
- Insgesamt 5 kg bzw. 1 Tierkörper Geflügelfleisch (einschließlich Konserven).
- * Insgesamt 2 Liter Obstwein, Honigwein (Met) u. ä. gegorene Getränke sowie fertige Bowlen (z. B. Sangria, Ostfriesische Bohnensuppe).
- * Insgesamt 1 Liter bzw. 5 kg Früchte in Alkohol ( z. B. Rumtopf, Pflaumen in Armagnac).
- Insgesamt 5 Liter bzw. 5 kg andere Agrarwaren (z. B. Honig, Speiseöl, Margarine, Zucker, Marmelade, Fisch-, Gemüse- und Obstkonserven, Frucht- und Traubensäfte und -moste, Milcherzeugnisse).
- * Insgesamt 3 Liter Bier und alkoholhaltige bierähnliche Getränke.
Zollfrei:
Die Zollfreiheit der Insel, deren Ursprung und Wurzeln noch aus der englischen Zeit stammen, gründet sich auf steuerrechtliche Nichteinbeziehung Helgolands in das Gebiet der Europäischen Union (nach Art. 3, Zollkodex).
Im sogenannten Caprivi-Vertrag von 1890 wurde festgelegt, daß die unter der engl. Herrschaft eingeführten Sonder-Regelungen auch unter "Deutscher Flagge" Fortbestand haben sollten. In gleicher Weise wie bei den Zöllen wurde bei den Verbrauchssteuern und bei der Umsatzsteuer verfahren.
Quelle: ↑helgoland.de
Gewährleistung:
Hiermit wird erklärt, dass die Richtigkeit dieser Information nicht dem aktuellem Stand entsprechen muß. Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zollamt!