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Touristenfischereischein und Angelkarten in Mecklenburg-Vorpommern

Touristenangelkarte MV.Touristenfischereischein und Angelkarten für Mecklenburg-Vorpommern.

Hauptseite: Angelurlaub
Download: ↑Touristenfischereischein/Touristen Angelschein Formular

Angelschein - Touristen Fischereischein der Ostsee Regionen

Seit dem Jahr 2011 kann man den Touristenfischereischein bzw. die Touristenangelkarte in Mecklenurg-Vorpommern (MV) auch mehrfach beantragen. Darüber hinaus soll der Touristen-Fischereischein nicht nur in den Gemeinden sondern auch bei touristischen Anbietern zu erhalten sein.

Aktualisiert am 30.Mai 2014 Quelle: ↑LALLF
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Der Situation des zunehmenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragend, hat sich der Gesetzgeber mit Erlass des Fischereigesetzes im Jahr 2005 entschlossen, auch ''Nichtanglern'' durch Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeines das Angeln zu ermöglichen. Zum Erwerb eines "regulären" Fischereischeines ist sonst immer eine bestandene Fischereischeinprüfung erforderlich, zu welcher eine gehörige Portion Fachwissen vonnöten ist. Der Zeitaufwand für die Prüfung soll einem ''Urlaubsangler'' nicht abverlangt werden.

Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.

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Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein ausschließlich von den örtlichen Ordnungsbehörden (Adressliste) erteilt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourismusbüros, Kurverwaltungen, Angelläden, Fischereibetriebe etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.

Zuständige Behörden: Bürger aus anderen Staaten oder anderen Bundesländern können den zeitlich befristete Fischereischein bei jeder örtlichen Ordnungsbehörde in M-V erwerben, Bürger des Landes M-V müssen den Antrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde stellen.

Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:

  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (Formblatt)
  • Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt s.o.)
  • Personalausweis

Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.

Der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.

Touristenangelschein: Für einen Angelurlaub in Mecklenburg-Vorpommern benötigt man neben der kostenpflichtigen Angelkarte (Angelerlaubnis; Fischereikarte) für die jeweiligen Gewässer einen amtlichen Fischereischein oder den kostenpflichtigen Touristenfischereischein. Wer keinen amtlichen ↑Fischereischein besitzt, kann in Mecklenburg-Vorpommern den „zeitlich befristeten Fischereischein“, den Touristenfischereischein, für einen begrenzten Zeitraum von zusammenhängenden 28 Tagen im Jahr, zu einen Preis von 24 Euro (2014), im Ordnungsamt einer Gemeinde erwerben.

Grundsätzlich besteht für den Fischfang in allen Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie in allen anderen Bundesländern, die Fischereischeinpflicht nach § 7 LFischG. Die Ausübung des Fischfanges ohne privatrechtliche Befugnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.

Touristenfischereischeine für Mecklenburg und Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern; M/V, M-V) erhält man bei der jeweiligen Ordnungsbehörde der Landes Mecklenburg-Vorpommern, den Gemeindeämtern und in vielen Touristeninformationen. Die Suche nach dem örtlichen Ordnungsamt oder der vergebenden Behörde kann schwierig sein. Nicht selten ist die Suche nach einem Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern mit längeren Anfahrt- oder Laufwegen verbunden. Gleichzeitig muss die Behörde zum Zeitpunkt des Besuches auch noch geöffnet sein, was nicht immer so ist.

Wasserfreizeit Kösters Eck Malchin
Wolfgang Bremer

Angelkarten Peenestrom, Peene, Kummerower See u. Malchiner See
Am Kanal 2
17 139 Malchin
Telefon: +49 39 94 22 36 65
Fax: +49 39 94 22 36 65
Mobil: 01 74 917 67 37
Mail: Wasserfreizeit Kösters Eck

Neben dem Erwerb eines gültigen Fischereischeines oder Touristenfischereischein muss jeder Angler auch noch eine Angelerlaubnis (auch Fischereikarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilig zu beangelnde Gewässer besitzen (s. § 6 LFischG). Die Angelerlaubnis, auch Fischereikarte oder Angelkarte genannt, gilt nur für einzelne Gewässer und erteilt das Recht, die bestimmte Gewässer zu beangeln. Die Angelkarten müssen bei den jeweiligen Gewässerinhabern erworben werden. Die Preise für Angelkarten und Fischereikarten liegen zwischen 5 und 10 pro Tag, Wochenkarten sind etwas billiger, werden jedoch dann ziemlich teuer, wenn man an dem bezahlten Gewässer nichts fängt.

Das Angeln in den Gewässern von Mecklenburg-Vorpommern gestaltet sich in den Sommermonaten als wenig erfolgreiches Erlebnis. - Abhängig vom Wetter beißen die Fische in M-V zwischen Juli und Mitte August sowieso nur selten gut und wenn man dann noch an der Müritz oder den südlich gelegnen Gewässern der Mecklenburger Seenplatte etwas fangen will, muss man nicht nur eine besonders hochwertige Angelausrüstung besitzen sondern sollte möglichst auch noch ein Boot zum Schleppangeln zur Verfügung haben. Die Gewässer südlich der Mecklenburgischen Schweiz sind nach unserer Ansicht weniger gut für einen Angelurlaub geeignet. Zum einen Schippern hundert Boote täglich über die Gewässer und Badeurlauber plantschen im Wasser und zum andern verziehen sich die Fische wegen der warmen Wasseroberfläche in kältere Regionen, also in die tiefsten Stellen der Gewässer. Wer also im Sommer nicht an die Kanten der tieferen Stellen eines Gewässer kommt hat bereits vorab weniger gute Erfolgsaussichten auf einen guten Fang. Auch wenn weit und breit hunderte von Seen zur Verfügung stehen, muß man nicht davon ausgehen, dass in den Seen der Mecklenburgischen Seenplatte südlich der Mecklenburgischen Schweiz ein großer Fischbestand anzutreffen ist.

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Der Fischbestand in der Mecklenburgischen Seenplatte wird durch das Einsetzen von Jungfischen regeneriert. Was an Fisch- Bestand vorhanden ist wird meistens von den Berufsfischern täglich einmal abgefischt. Auf natürlichem Wege kommen keine oder nur selten Fische in die Mecklenburgische Seenplatte. Vielmehr läuft der Fisch in den Wintermonaten aus der Müritz stromabwärts in die Havel. Ganz anders ist das mit dem Fischbestand der nördlichen Seenplatte oberhalb der Mecklenburgischen Schweiz.

Nördlich der Mecklenburgischen Schweiz fließen die Peene, die Recknitz, die Tollense und die Warnow mit einem ganz leichten Gefälle in Richtung Ostsee. Steigt der Wasserspiegel der Ostsee bei Ostwinden an, fließen die Gewässer gegen den üblichen Strom und bringen Fische aus den Boddengewässern in die Flüsse. Besonders gut ist dies im Frühjahr zu beobachten, wenn der Zander (Stizostedion lucioperca) aus dem Boddengewässern der Ostsee die Peene flussaufwärts wandert.

Um den Touristenfischereinschein erfolgreich zu nutzen sollte man sich vor Reiseantritt zu einem Angelurlaub in dem Mecklenburgische Seenplatte oder an die Ostsee möglichst genau über den Fischbestand der ausgewählten Gewässer informieren.

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Autor: Johannes Ludewig
Last Edit: 24.11.14
Quellenangabe: Wasserfreizeit Bremer, Malchin; Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Bildangaben: Ludewig /2009
Erstellt: 15.01.2010
Version: 25.09.2013
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