Touristenfischereischein und Angelkarten für Mecklenburg-Vorpommern.
Touristenfischereischein und Angelkarten in Mecklenburg-Vorpommern
Gern gelesen: Fischadler (Greifvogel) · Findlinge
Angelschein - Touristen Fischereischein der Ostsee Regionen
Ab dem Jahr 2011 kann man den Touristenfischereischein (Touristenangelkarte) in Mecklenurg-Vorpommern auch mehrfach beantragen. Darüber hinaus soll der Touristen-Fischereischein nicht nur in den Gemeinden sondern auch bei touristischen Anbietern zu erhalten sein.
Touristenangelschein: Für einen Angelurlaub in Mecklenburg-Vorpommern benötigt man neben der kostenpflichtigen Angelkarte (Angelerlaubnis; Fischereikarte) für die jeweiligen Gewässer einen amtlichen Fischereischein oder den kostenpflichtigen Touristenfischereischein. Wer keinen amtlichen ↑Fischereischein besitzt, kann in Mecklenburg-Vorpommern den „zeitlich befristeten Fischereischein“, den Touristenfischereischein, für einen begrenzten Zeitraum von zusammenhängenden 28 Tagen im Jahr, zu einen Preis von 20 Euro, im Ordnungsamt einer Gemeinde erwerben.
Grundsätzlich besteht für den Fischfang in allen Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wie in allen anderen Bundesländern, die Fischereischeinpflicht nach § 7 LFischG. Die Ausübung des Fischfanges ohne privatrechtliche Befugnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.
Die ↑Fischereischeinpflicht gilt in M-V mit dem vollendeten 10. Lebensjahr. Fischereischeine werden in Mecklenburg-Vorpommern auf Lebenszeit (nach bestandener Prüfung) oder für touristisch interessierte Angler einmal im Kalenderjahr für die Dauer von bis zu 28 Tagen als befristeter Fischereischein erteilt. Fischereischeine anderer Bundesländer werden in M-V anerkannt, soweit diese gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat. (Personen mit Hauptwohnsitz in M-V benötigen immer einen Fischereischein des Landes M-V.) (Zitat/↑Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft; Thomas Richter)
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
PF 102064
18003 Rostock
↑PDF Touristenfischereischein Formular
und via Fax absenden:
Fax: 0381-4035-730
Web: ↑Landesamt für Landwirtschaft M/V
Touristenfischereischeine für Mecklenburg und Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern; M/V, M-V) erhält man bei der jeweiligen Ordnungsbehörde der Landes Mecklenburg-Vorpommern, den Gemeindeämtern, in vielen Touristeninformationen oder beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft, PF 102064, 18003 Rostock (Fax: 0381-4035 730). Die Suche nach dem örtlichen Ordnungsamt oder der vergebenden Behörde kann schwierig sein. Nicht selten ist die Suche nach einem Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern mit längeren Anfahrt- oder Laufwegen verbunden. Gleichzeitig muss die Behörde zum Zeitpunkt des Besuches auch noch geöffnet sein, was nicht immer so ist.
Wolfgang Bremer
Angelkarten Peenestrom, Peene, Kummerower See u. Malchiner See
Am Kanal 2
17 139 Malchin
Telefon: +49 39 94 22 36 65
Fax: +49 39 94 22 36 65
Mobil: 01 74 917 67 37
Mail: Wasserfreizeit Kösters Eck
Deshalb empfehlen wir, den Touristenfischereischein bereits vor Antritt der Reise nach Mecklenburg-Vorpommern, direkt beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV zu beantragen. Der Antrag auf einen Touristenfischereischein muss schriftlich gestellt werden und kann via Fax an die Rufnummer +49 0381-4035-730 übersendet werden. Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 10 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden in der Regel den erteilten Touristenfischereischein samt Fischereiabgabemarke und der Informationsbroschüre so zu, dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann.
Neben dem Erwerb eines gültigen Fischereischeines oder Touristenfischereischein muss jeder Angler auch noch eine Angelerlaubnis (auch Fischereikarte oder Angelkarte genannt) für das jeweilig zu beangelnde Gewässer besitzen (s. § 6 LFischG). Die Angelerlaubnis, auch Fischereikarte oder Angelkarte genannt, gilt nur für einzelne Gewässer und erteilt das Recht, die bestimmte Gewässer zu beangeln. Die Angelkarten müssen bei den jeweiligen Gewässerinhabern erworben werden. Die Preise für Angelkarten und Fischereikarten liegen zwischen 5 und 10 pro Tag, Wochenkarten sind etwas billiger, werden jedoch dann ziemlich teuer, wenn man an dem bezahlten Gewässer nichts fängt.
Das Angeln in den Gewässern von Mecklenburg-Vorpommern gestaltet sich in den Sommermonaten als wenig erfolgreiches Erlebnis. - Abhängig vom Wetter beißen die Fische in M-V zwischen Juli und Mitte August sowieso nur selten gut und wenn man dann noch an der Müritz oder den südlich gelegnen Gewässern der Mecklenburger Seenplatte etwas fangen will, muss man nicht nur eine besonders hochwertige Angelausrüstung besitzen sondern sollte möglichst auch noch ein Boot zum Schleppangeln zur Verfügung haben. Die Gewässer südlich der Mecklenburgischen Schweiz sind nach unserer Ansicht weniger gut für einen Angelurlaub geeignet. Zum einen Schippern hundert Boote täglich über die Gewässer und Badeurlauber plantschen im Wasser und zum andern verziehen sich die Fische wegen der warmen Wasseroberfläche in kältere Regionen, also in die tiefsten Stellen der Gewässer. Wer also im Sommer nicht an die Kanten der tieferen Stellen eines Gewässer kommt hat bereits vorab weniger gute Erfolgsaussichten auf einen guten Fang. Auch wenn weit und breit hunderte von Seen zur Verfügung stehen, muß man nicht davon ausgehen, dass in den Seen der Mecklenburgischen Seenplatte südlich der Mecklenburgischen Schweiz ein großer Fischbestand anzutreffen ist.
Der Fischbestand in der Mecklenburgischen Seenplatte wird durch das Einsetzen von Jungfischen regeneriert. Was an Fisch- Bestand vorhanden ist wird meistens von den Berufsfischern täglich einmal abgefischt. Auf natürlichem Wege kommen keine oder nur selten Fische in die Mecklenburgische Seenplatte. Vielmehr läuft der Fisch in den Wintermonaten aus der Müritz stromabwärts in die Havel. Ganz anders ist das mit dem Fischbestand der nördlichen Seenplatte oberhalb der Mecklenburgischen Schweiz.
Nördlich der Mecklenburgischen Schweiz fließen die Peene, die Recknitz, die Tollense und die Warnow mit einem ganz leichten Gefälle in Richtung Ostsee. Steigt der Wasserspiegel der Ostsee bei Ostwinden an, fließen die Gewässer gegen den üblichen Strom und bringen Fische aus den Boddengewässern in die Flüsse. Besonders gut ist dies im Frühjahr zu beobachten, wenn der Zander (Stizostedion lucioperca) aus dem Boddengewässern der Ostsee die Peene flussaufwärts wandert.
Um den Touristenfischereinschein erfolgreich zu nutzen sollte man sich vor Reiseantritt zu einem Angelurlaub in dem Mecklenburgische Seenplatte oder an die Ostsee möglichst genau über den Fischbestand der ausgewählten Gewässer informieren.





